Stand: 09/2022
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Vermittlungsvertrages geworden. Der Kunde hat die Einbeziehung dieser AGB in den Maklervertrag zur Kenntnis genommen und bestätigt, dass ihm ein Exemplar dieser AGB ausgehändigt wurde bzw. dass er auf die Möglichkeit hingewiesen wurde, diese AGB hier über das Internet unter weltmann.ae/agb einzusehen.
With the request of the exposé in the knowledge of our commission expectation, a commissionable brokerage contract for the offered object is concluded between the recipient (brokerage client) and WELTMANN REAL ESTATE LLC, of which these terms and conditions are an integral part, which are hereby acknowledged by the brokerage client.
Die von WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C übermittelten Angebote und Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalte, sind vertraulich und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne die ausdrückliche Zustimmung von WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C, die vorher schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde gegen diese Verpflichtung und hat der Dritte oder eine andere Person, an die der Dritte die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag, der nach diesen Bedingungen zustande gekommen ist, verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser Bedingungen. Dem Maklerkunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer oder kein Schaden entstanden ist. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch von WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C wegen unbefugter Weitergabe von
Informationen bleibt hiervon unberührt.
Die Angebote von WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung sind vorbehalten. Die objektbezogenen Angaben beruhen auf den uns erteilten Auskünften und Informationen, insbesondere durch den Verkäufer/Vermieter. WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C übernimmt keine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit. Es liegt daher in der Verantwortung des Kunden, die Objektangaben und Informationen auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Eine Haftung für die Richtigkeit und/oder Vollständigkeit dieser Informationen wird nur im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten übernommen.
Die Bekanntgabe (= Nachweis) der Objektadresse und / oder des Anbieters erfolgt unter ausdrücklichem Hinweis auf den Provisionsanspruch von WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C im Falle des Kaufs oder der Miete.
Der Provisionsanspruch von WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C entsteht, sobald auf Grund des Nachweises und/oder der Vermittlung von WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C ein Hauptvertrag über das genannte Objekt zustande gekommen ist. In diesem Fall ist die Kausalität der Maklertätigkeit ausreichend. Kommt der Hauptvertrag anders als zu den ursprünglich angebotenen Konditionen zustande oder ist er über ein anderes Objekt des von WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C nachgewiesenen Vertragspartners zustande gekommen, so berührt dies den Provisionsanspruch von WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C nicht, solange das zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch entsteht daher insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf und Tausch statt Kauf oder Miete.
Der Provisionsanspruch wird mit Abschluss des Kaufvertrages/Mietvertrages fällig. Die Provision ist nach Rechnungsstellung fällig. WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C hat das Recht, beim Abschluss des Hauptvertrages anwesend zu sein. Kommt der Hauptvertrag ohne Beteiligung von WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C zustande, ist der Kunde verpflichtet, WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C unverzüglich über den wesentlichen Inhalt
des Hauptvertrages und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruches mitzuteilen.
Für den Maklerkunden ist mit dem Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder bei Vermittlung eines Vertrages eine Käuferprovision in der im Exposé angegebenen Höhe zur Zahlung fällig.
WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C ist berechtigt, auch für den anderen Teil des Vertrages (Verkäufer/Vermieter) entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Im Falle einer Doppeltätigkeit sind wir zur Unparteilichkeit verpflichtet.
Ist dem Kunden das von WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C angebotene Objekt bereits bekannt, so hat er dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C auf Verlangen nachzuweisen. Unterlässt der Kunde diese Information, so hat er WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C alle Aufwendungen zu erstatten, die WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C dadurch entstehen, dass die Vorkenntnis nicht oder verspätet als Schaden angezeigt wird.
Voraussetzungen für den Erhalt einer Tippgeberprovision sind:
Die Haftung für fahrlässiges Verhalten von WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, wenn der Schaden in der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C zugesicherten Eigenschaft beruht.
WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C ist nicht verpflichtet und nicht bereit, bei Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis zwischen WELTMANN REAL ESTATE BROKERAGE L.L.C und einem Verbraucher vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Vorschriften des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Düsseldorf.
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dies gilt auch, wenn ein Teil innerhalb einer Regelung unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
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